Game Boy Trademark used according to agreement with Grundig AG

(pwc) Sven Haas von ReKo Play hat mir mit seinem WWF King of the Ring Video (►Teil 1) ein Mysterium in Erinnerung gerufen, das ich seit geraumer Zeit auf meiner To-Do-Liste stehen habe. Es geht um den Hinweis „Game Boy Trademark used according to agreement with Grundig AG“ wie er entweder auf der Unterseite von Spiele-OVPs zu finden ist oder auch auf den Hardware Papp-OVPs.

Falls ihr klassische Game Boy Spiele, Color-Versionen oder auch frühe GBA-Titel inkl. OVP besitzt, schaut doch einfach mal auf deren Unterseite. Die Chance dürfte recht hoch stehen ein Exemplar aus dem Regal zu ziehen, das diesen Hinweis aufgedruckt hat. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich mich kurz dem Hintergrund der Angelegenheit widmen – allerdings kann ich das Mysterium nicht vollends aufklären. Zu viele Fragen bleiben auch weiterhin im Dunkeln.

Um was geht es eigentlich genau? Als der klassische Game Boy von Nintendo im September 1990 in Europa veröffentlicht wurde, scheint die Wortmarke „Game Boy“ offensichtlich nicht direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert worden sein. Dies wäre aber notwendig gewesen, um als alleiniger Rechteinhaber über die Wortmarke verfügen zu können. Um eine Wortmarke zu schützen, bietet das DPMA heute weitreichende Möglichkeiten an – auch über Ländergrenzen hinweg. So kann über das DPMA beispielsweise die „Unionsmarke“ beantragt werden. Diese ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante ist für die Eintragung zuständig. Darüber hinaus ist es nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.

Die Grundig AG (Sitz in Fürth, später Nürnberg) machte sich dieses Versäumnis zu nutze und meldete die Marke Game Boy am 13.06.1991 beim DPMA an. Tatsächlich eingetragen wurde die Marke im Register aber erst am 14.10.1996. Die Veröffentlichung im Markenblatt erfolgte am 30.01.1997. Also mehr als 5 Jahre nach der Anmeldung. Wieso das Verfahren so lange gedauert hat, kann ich nicht erklären. Aber es ist schwer vorstellbar, dass ein Registrierungsverfahren eine solche Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Wie dem auch sei, konnte Nintendo bis zur Veröffentlichung im Markenblatt nichts tun. Denn erst mit der Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen Marke besteht. Dies gilt auch für eine Unionsmarke oder eine international registrierte Marke (IR-Marke). Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung eingelegt werden.

Die spannende Frage: was ist genau ab dem Datum der Veröffentlichung der Marke passiert? Als Nintendo of Europe hätte man doch sicherlich alle juristischen Optionen eruiert und ggf. den Rechtsweg eingeschlagen. Bei einem Sieg, sofern sich auch dieses Verfahren nicht endlos in die Länge gezogen hätte, wäre der Hinweis „Game Boy Trademark used according to agreement with Grundig AG“ doch bestimmt noch vor dem GBA-Release obsolet gewesen. Tatsächlich aber finden sich Hinweise auch auf GBA-OVPs (z.B. Tweety & The magic Gems, Krazy Racers).

Spannend: Aus der Registerauskunft zur Wortmarke Game Boy ist herauslesbar, dass die Grundig AG später selbst die Markenlöschung beantragt hat. Am 14.05.2001 wurde die Marke dann schlussendlich gelöscht. Was könnte ausschlaggebender Grund gewesen sein? Vielleicht eine außergerichtliche Einigung mit Nintendo? Oder wollte man vielleicht ein mögliches kostspieliges Verfahren mit unsicherem Ausgang verhindern? Wenn man von der Insolvenz der Grundig AG im Jahr 2003 ausgeht, wäre ein solches Experiment nur mit einem finanziellen Polster in den Kassen möglich gewesen und ob man sich einen solchen „Luxus“ 2001 hätte leisten können/wollen, steht auch im Raum.

Als der GBA am 22.06.2001 in Europa veröffentlicht wurde, lag die Wortmarke knapp einen Monat schon nicht mehr bei der Grundig AG – allerdings gehe ich davon aus, dass der Druck der Papp-OVPs früher GBA-Titel vor der Markenlöschung stattfand. Dies würde zumindest erklären, wieso der Hinweis auch noch auf GBA-Titeln zu finden ist.

Bleiben wir aber bei den Game Boy Classic und Color-Spielen. Mir ist aufgefallen, dass der Hinweis „Game Boy Trademark used according to agreement with Grundig AG“ zwar auf einigen, aber doch nicht auf allen OVPs zu finden ist. Blickt man jetzt noch einmal in die Registerauskunft und dort in den Bereich Datenbestand, erkennen wir, dass das DPMA mit Angabe DE nur über Daten zur nationalen, deutschen Marke verfügt. Wenn nun davon ausgegangen werden kann, dass andere Datenbestände (EM = Unionsmarke; IR = International registrierte Marke) nicht vorliegen, liegt die Vermutung nahe, dass die Grundig AG die Wortmarke Game Boy tatsächlich nur als nationale Marke hat schützen lassen. In Folge dessen, wäre der Hinweis auch nur für Soft- und Hardware gültig, die speziell für den deutschen Markt produziert wurde.

Um das zu überprüfen, bietet sich ein Abgleich der DMG/CGB-Codes an. Die für Deutschland verbindlichen Codes schließen mit NOE (Nintendo of Europe) ab. Die zweifelsfreie Bestimmung welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Hinweis auf die OVP gedruckt zu bekommen, ist leider das gegenwärtig größte Problem. Denn es gibt Widersprüche. So ist der Hinweis unter anderem bei Mission: Impossible (CGB-AIMP-NOE) als auch auf European SuperLeague (CGB-BMHP-EUR) zu finden. Damit wäre bewiesen, dass uns der Anhaltspunkt DMG/CGB-Codes leider nicht weiterhilft.

Bei einem Blick in mein Spieleregal ist mir aufgefallen, dass auf der Lemmings-OVP (1993) der Hinweis abgedruckt ist. Und auf Kirby’s Dream Land 2 (1995) ebenfalls. Dazwischen gibt es aber auch Lücken: bei Cool Spot und Die Schlümpfe zum Beispiel (beide aus 1994). Um auch nochmal auf Sven Haas und sein King of the Ring Video zurückzukommen: während sein Exemplar des Spiels den Hinweis enthält, fehlt auf meiner King of the Ring-OVP der Hinweis. Das macht die ganze Angelegenheit natürlich nicht einfacher.

Wie ihr seht, ist das Thema recht verworren und bleibt wohl auch weiter ein Mysterium für Außenstehende. Das kurze Kapitel Grundig AG ist heute, da die Marke seit 2001 nun auch in Deutschland bei Nintendo liegt, natürlich nicht mehr relevant und ein Beleg dafür, dass sich manchmal Schnelligkeit auszahlen kann. Selbst wenn die Grundig AG keine Lizenzzahlungen seitens Nintendo erhalten hat (ungeklärt), hat sie es doch etliche Jahre lang geschafft (bis heute und auch zukünftig) mit eigenem Namen auf tausenden Nintendo Soft- und Hardware-OVPs in der Öffentlichkeit zusätzlich präsent zu sein.

Quellenangaben:

►Registerauskunft Registernummer: 2913412 | Wortmarke Game Boy der Grundig AG
►Patentanmeldung Aktenzeichen DE: P 41 36 065.6 | Tragbares, programmgesteuertes Gerät der Unterhaltungselektronik und/oder der Telekommunikationstechnik mit Spielfunktion der Grundig AG
►Registerauskunft Unionsmarke Nummer der Marke: 000932814 | Nintendo Co., Ltd., 601-8501, Minami-ku, Kyoto-shi, Kyoto, JP. Hier kann man unter Seniorität Staat: DE schön erkennen, dass der Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Seniorität am 11.07.1996 war. Viel zu spät für den relativ großen deutschen Absatzmarkt.

Ein Gedanke zu “Game Boy Trademark used according to agreement with Grundig AG

  1. Grundig hatte früher viele Kofferradios mit ähnlichen Namen im Programm: Prima Boy, Elite Boy, Concert Boy, City Boy, Music Boy und und und…

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..